Da eine gesetzliche Gebührenordnung für logopädische Leistungen nicht existiert, wird bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen Therapeut*in und Patient*in bestimmt.
Bitte informieren Sie sich vor dem Behandlungsbeginn über die Erstattung der Therapiekosten bei Ihrem Krankenversicherungsunternehmen, bzw. bei Ihrer Beihilfestelle.
Sollten die Gebühren für eine logopädische Behandlung Ihre erstattungsfähigen Höchstsätze überschreiten, wird es notwendig sein, dass Sie eine private Zuzahlung leisten.
Informieren Sie sich gerne auf der Internetseite www.privatpreise.de um alle Themen rund um das Thema Erstattung von Therapiekosten durch die PKV.
Gebührensätze für logopädische Behandlung
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeutische Erstuntersuchung 143,39 €
- einmal je Behandlungsfall
- Einzelbehandlung 30 Minuten 56,98 €
- Einzelbehandlung 45 Minuten 83,64 €
- Einzelbehandlung 60 Minuten 111,24 €
- Ärztlich verordneter Hausbesuch 19,13 €
- Wegegeld je km 0,38 €
- nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch
- Sprachtherapeutischer Bericht 31,48 €