Wie kann ich eine logopädische Behandlung erhalten?
- Eine logopädische Therapie ist eine ärztlich verordnete Leistung und kann ausschließlich mit einer gültigen Heilmittelverordnung von ihrem Arzt durchgeführt werden.
Wie lange dauert die Behandlung?
- Eine Verordnung umfasst in der Regel 10 Therapieeinheiten mit 30/45/60 Minuten. Die Therapie findet, je nach Störungsbild, 1-3 mal wöchentlich statt. Ihre Therapeutin bespricht im Laufe der letzten Stunden mit Ihnen, ob Sie eine Folgeverordnung benötigen um die Therapie fortzusetzen.
Entstehen mir Therapiekosten?
- Kinder sind innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen von einer Zuzahlung befreit.
- Erwachsene ab 18 Jahren, die keinen aktuellen Befreiungsausweis vorlegen können, zahlen eine Verordnungsgebühr von 10,00 €, sowie einen Eigenanteil von 10 % pro stattgefundener Behandlungseinheit. Wir informieren Sie gerne vorab telefonisch über die genauen Kosten.
- Es ist möglich, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Dies ist von Ihrem individuellen Einkommen abhängig. Bei Fragen, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
- Privatpatienten können hier die Kosten für eine logopädische Behandlung einsehen.
- Beihilfepatienten gelten als privatversichert und zahlen die Differenz zum aktuellen Privatpreis selbst, insofern dieser nicht über eine zusätzliche Versicherung abgedeckt ist. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle und privaten Zusatzversicherung.
Dürfen die Behandlungen auch in der Kindertagesstätte stattfinden?
- Kinder dürfen in Kindertageseinrichtungen und Schulen therapiert werden, wenn ein besonderer Förderbedarf in Form eines Integrativstatus festgestellt wurde und das Kind Basisleistungen erhält.
Werden auch Hausbesuche durchgeführt?
- Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist die Praxis zu besuchen, kommen wir gerne auch zu Ihnen nach Hause. Ein Hausbesuch muss jedoch auf Ihrer Heilmittelverordnung gekennzeichnet sein.
Können Logopäden auch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) behandeln?
- Jein. Die Behandlung der Lese-Rechtschreib-Schwäche gehört nicht zum Leistungskatalog der Logopädie und kann daher nicht durch unsere Praxis abgerechnet werden. Jedoch können wir Störungen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung behandeln, die vielen LRS-Problemen zugrunde liegen. Dabei sind die Therapieinhalte ähnlich der einer reinen LRS-Therapie.